• Das Landesarbeitsgericht
Berlin hat das Land Berlin verurteilt, weil es eine Bewerberin für den
Schuldienst mit Kopftuch die Einstellung versagte und damit diskriminiert hat. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hebt auf die Wahrung des Schulfriedens ab,
das Berliner Neutralitätsgesetz ist bis dato die Handlungsgrundlage. Die
Konflikte seien vorprogrammiert. Der Unterzeichner sieht in Übereinstimmung mit SenSchul (wie auch der frühere GEW-Vors. E. Laube) im Kopftuch ein religiöses
Symbol, zugleich ein Integrationshindernis, das mit dem Schulgesetz nicht
vereinbar ist.
• Die
RA Seyran Ates hat zu einer Moscheen-Gründung für eine liberale
Islam-Gemeinde aufgerufen. W. Seiring hat diese Initiative „für einen
friedlichen und demokratieverbundenen Islam“ unterstützt und u.a. im
Schreiben vom 5.3. erklärt: „Wenngleich meine Position ist, die Religion
für eine Privatsache zu halten, so kann ich doch nicht übersehen, dass
die Gegenwart durch Ausschließlichkeitsansprüche, durch intolerantes
Verhalten von Parteien, Religionsgemeinschaften und selbsternannten
Heilsbringern mehr und mehr instabil wird und die Bürger konfrontativ
positioniert, was den Zusammenhalt in der Gesellschaft bedrohlich
schwinden lässt. Ich unterstütze daher Ihr Vorhaben in der Hoffnung,
dass auch die muslimischen Vereinigungen einbezogen werden, die bereits
jetzt für eine friedliche Integration auf der Basis unseres
Grundgesetzes eintreten.“ Frau Ates hat sich inzwischen bedankt und
letzteres zugesichert.
• Von
SenSchul war auf eine Kleine Anfrage zu erfahren, dass es gegenwärtig 33
Schulen gibt mit 90 % Migrantenanteil und weitere 128, in denen der
Anteil zwischen 60 und 90 % liegt. Auf 15 ist die Zahl der Schulen
gestiegen, in denen über 90 % der Familien von staatlichen
Transferleistungen leben.
• Die
größer gewordene Zahl sog. Quereinsteiger in den Lehrerberuf, um Lücken
zu schließen, ist angesichts des bestehenden Lehrermangels wohl
erforderlich, gleichwohl wird der Öffentlichkeit vermittelt, dass die
Lehrerqualifikation nicht von entscheidender Bedeutung sei für den
Berufserfolg. Unser früherer Kollege Andreas Stephan hat dazu in einem
Leserbrief (Tsp. v. 26.2.17) von „einer Zeit der
gesellschaftspolitischen Verantwortungs- und Sprachlosigkeit“ gesprochen
und u.a. den Fachlehrer für Geschichte gefordert, der für
Demokratie-Erziehung fachlich zuständig ist.
• Mehrere
Teilstudien (begonnen 2008/09 von Schulentwicklungsforschern der Uni
Hamburg und dem Beratungsunternehmen Ramboll Management Consulting)
bescheinigen den Berliner Gemeinschaftsschulen Erfolge; Schüler lernten
dort besser als vergleichbare Schüler in Hamburg, es gäbe sogar höhere
Lernzuwächse als bei Gymnasiasten und der Erfolg hänge weniger stark
davon ab, welche soziale Herkunft die Jugendlichen haben. Man darf auf
das Endergebnis der Forschungen gespannt sein.
• Eine
Nachricht zur Inklusion dagegen alarmiert: Der Unterzeichner verweist
auf die Publikation „Die Inklusionsfalle. Wie eine gut gemeinte Idee
unser Bildungssystem ruiniert“ von Michael Felten, Gütersloher
Verlagshaus; 17,99 €. Die Grünen hatten 2009 ein Gutachten über den
Preis der Inklusion in Auftrag gegeben: Die Kosten: 49 Milliarden Euro,
zöge man davon das Geld ab, das man durch die Schließung der
Förderschulen einsparte, bliebe immer noch ein Neuaufwand von 35
Milliarden. Woher nehmen?? Dazu meine schriftliche Reaktion: „Vor 30
Jahren stimmte ich dem Integrationswunsch einer Oberschule
schulaufsichtlich zu. Seit dieser Zeit sammle ich alle
Erfahrungsberichte zur Inklusion in unseren Schulen; ihnen ist eines
gemein: Die Befürworter sitzen meist an Schreibtischen, die Skeptiker
und Gegner berichten aus den Klassenzimmern über die bedenklichen
praktischen Folgen einer zunächst begrüßenswerten Idee. Bei der
Einführung erleben die Lehrkräfte die Zustimmung der belasteten Eltern,
das ehrende Anerkennen der Vorgesetzten und sogar das Einhalten der
versprochenen Veränderungen, wie Frequenzsenkung, zusätzliche Hilfen
durch ausgebildete Sonderpädagogen und stützende Weiterbildungsangebote.
Bald aber zeigt sich, dass es nicht nur um Kinder mit dem Down-Syndrom
geht, die sich leicht integrieren lassen, sondern auch um Kinder mit
schweren sozial-emotionalen Störungen, um Lernbehinderte, um hör- und
sehbehinderte Kinder, die eine spezielle Anleitung, ein differenziertes
Lernmaterial und eine Lernumgebung in kleinen Gruppen benötigen. Sehr
bald erleben die Lehrkräfte, dass die zweite Lehrkraft für andere
Klassen gebraucht wird, dass es an speziellem Material zur
individuellen Förderung fehlt und an Sonderpädagogen, die auf
langjährige Erfahrungen in Förderschuleinrichtungen aufbauen können.
Leider führt auch der ansteigende Erziehungsverlust in den Familien zu
sehr schwierigen Kindern, die die Lernmotivation einer ganzen Klasse
zerstören können. Spezielle lerntherapeutische Maßnahmen sind dann nur
in Kleingruppen mit entsprechendem Fachpersonal erfolgversprechend. Eine
gute Idee, die 49 Milliarden Euro kostet, errechnet sogar von
Befürwortern der Inklusion, sollte man nicht mit deutscher Gründlichkeit
durchdrücken. Augenmaß und Beachtung der warnenden Erfahrungen der
Praktiker müssen in den Realisierungsprozess endlich eine angemessene
Rolle spielen. Der Ausweg bildungs- und leistungsorientierter Eltern in
die Privatschulen ist schon erkennbar, und noch stärker wird die nicht
wünschbare soziale Selektion.“
• Die
Berliner Oberschulrätin Heike Kaack hat eine Dissertation über den
letzten pädagogischen Kongress der DDR vorgelegt. Der Unterzeichner hat
für die Deutsche Schule eine Rezension geschrieben, die bei Interesse
jeder Anwesende erhalten kann (H.Kaack: Der IX. Pädagogische Kongress am
Ende der DDR. Internationaler Verlag der Wissenschaften, Ffm. 2016)
• Empfehlenswerte
Lektüre: Rainer Klingholz/ Wolfgang Lutz: Wer überlebt? Bildung
entscheidet über die Zukunft der Menschheit, Campus Verlag Ffm., New
York 2016
• Prof. Kledzik ging auf den gegenwärtigen Wandel der Lehrerbildung ein und hob hervor: Impuls durch die Bundesregierung 2014 mit der "Qualitätsoffensive für Lehrerbildung in Deutschland", Reaktion der verfassungsmäßig zuständigen Landesregierungen, in Berlin Verabschiedung des "Lehrkräftebildungsgesetzes 2015". Konsequenz: Gründung von Schools of Education an drei Berliner Universitäten und dabei Verwirklichung der seit den 20iger Jahren (Reichsschulkonferenz) angestrebten voll akademischen Lehrerbildung für alle Lehrerlaufbahnen. - Diese Neuformierung der Lehrerlaufbahnen enthält die Übernahme der international üblichen Ausbildungsstufen (Bachelor,Master), legt den Standard für jede Lehrerlaufbahn beim MASTER fest und damit auch die Platzierung der Lehrerbildung an der Universität auf der Ebene einer FAKULTÄT. - Die Technische Universität Berlin gründete am 25. 01. 2017 die School of Education für die Berufliche Bildung und den Lehr-und Forschungsbereich ARBEITSLEHRE.